Blog

Prüfungsbetrieb unter Coronabedingungen

Die Teilnahme an Prüfungen ist nur für geimpfte oder genesende Personen (2G-Regel) möglich. Ein Test reicht nicht mehr aus. Während der gesamten Prüfung besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ohne Atemventil. Das Tragen von Einmalhandschuhen wird insbesondere bei SBF Praxisprüfungen empfohlen und bei Funkpraxisprüfungen sind sie vorgeschrieben. Die kompletten COVID-Hygienemaßnahmen finden Sie hier

Hinweis zur Fristenregelung (Hemmung der Fristen):
Für Bewerberinnen und Bewerber, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:
– Sportbootführerschein bis zum 31. März 2022
– Funkzeugnisse (SRC, LRC und UBI) bis zum 31. März 2022
– Sportküstenschifferschein bis zum 31. März 2023

Falls für Ihre Prüfung die Ein- oder Zweijahresfrist mit der oben genannten Lockdown-Frist überlappt, verlängert sich die Frist automatisch auf die oben genannten Stichtage.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner