Funkzeugnisse UBI - SRC - Wassersport Erkelenz
Funkzeugnisse UBI - SRC Nebst dem passenden Bootsführerschein benötigt der Bootsführer den entsprechenden Funkschein, sofern eine Funkanlage an Bord verbaut ist. Sobald eine Funkanlage an Bord verbaut ist, muss die Funkanlage im Dienste der Sicherheit der Schifffahrt benutzt werden. Um die Funkanlage zu benutzen, muss der Bootsführer über das entsprechende Funkzeugnis verfügen. Es gibt drei Funkzeugnisse, die in der Freizeitschifffahrt von Bedeutung sind: - Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) - Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) - Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)