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Funkzeugnisse UBI - SRC - Wassersport Erkelenz
Funkzeugnisse UBI - SRC Nebst dem passenden Bootsführerschein benötigt der Bootsführer den entsprechenden Funkschein, sofern eine Funk­anlage an Bord verbaut ist. Sobald eine Funk­anlage an Bord verbaut ist, muss die Funk­anlage im Dienste der Sicherheit der Schifffahrt benutzt werden. Um die Funk­anlage zu benutzen, muss der Bootsführer über das entsprechende Funkzeugnis verfügen. Es gibt drei Funkzeugnisse, die in der Frei­zeit­schiff­fahrt von Bedeutung sind: - Das UKW-Sprech­funk­zeugnis für den Binnen­schiff­fahrts­funk (UBI) - Das Beschränkt Gültige Funk­betriebs­zeugnis (SRC) - Das Allgemeine Funk­betriebs­zeugnis (LRC)