Boden­see­schiffer­patent

Grundlage: Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

Für nicht gewerblich geführte Fahrzeuge mit Maschinenantrieb von mehr als 4,4 kW Leistung ist ein Schifferpatent der Kategorie A erforderlich, für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m Segelfläche ein Schifferpatent der Kategorie D. Für Segelfahrzeuge mit Maschinenantrieb, dessen Leistung 4,4 kW übersteigt, werden Berechtigungen der Kategorien A und D benötigt.

Das Mindestalter für die Erteilung der Berechtigung beträgt bei Kategorie A 18 Jahre, bei Kategorie D 14 Jahre. Prüfungen werden von den zuständigen Landratsämtern abgenommen.

Besitzt man einen, in einem Bodenseeuferstaat ausgestellten, amtlichen Befähigungsnachweis, der nicht für den Bodensee gilt, oder ein Internationales Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40, so werden der Befähigungsnachweis und das Internationale Zertifikat als Schifferpatent anerkannt. Zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee kann vorübergehend ein „Ferien- oder Urlauberpatent“ (befristetes Bodenseeschifferpatent) bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt. Info: Landratsämter Lindau, Konstanz und Bodenseekreis

Anerkennung anderer Befähigungsnachweise

Inhabern

  • des DSV-A-Scheins, ausgestellt bis 31.03.1989, oder
  • des Sportbootführerscheins mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel oder
  • des Sportküstenschifferscheins

werden die praktische Segelbootprüfung und die theoretischen Segelfragen anerkannt.
 

Inhabern

  • des Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen oder Binnenschifffahrtsstraßen unter Motor oder
  • des Sportküstenschifferscheins

wird die praktische Motorbootprüfung anerkannt.
 

Die Befähigungsnachweise sind in Kopie (beidseitig) dem Antrag beizulegen oder am Prüfungstag der Prüfungskommission vorzulegen.

Die theoretische Ausbildung bei uns startet im Herbst 2021, Termine folgen!

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