Weiter­führende Befähigungs­nachweise

Außerhalb der 3-Meilen-Zone herrscht für nicht-kommerzielle Fahrten keine Führer­schein­pflicht. ABER: Wenn Sie außerhalb der 3-Meilen-Zone an einem Unfall beteiligt sind, und nicht über einen entsprechenden Nachweis verfügen, dass Sie ein Schiff in diesem Seegebiet sicher führen können, können Sie strafrechtlich belangt werden und die Versicherungsleistungen können Ihnen wegen Grobfahrläßigkeit verweigert werden. Es ist deshalb dringend davon abzuraten, ohne den entsprechenden Befähigungs­nachweis – oder einen anderen Nachweis, dass Sie in diesen Gewässern ein Schiff sicher führen können – in Gebieten außerhalb der 3-Meilen-Zone zu fahren.

Die entsprechenden Befähigungs­nachweise sind:

Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und/oder Motor

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der Sportküstenschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.


Voraussetzungen für den Erwerb:

Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See;
Nachweis von mindestens 300 Seemeilen, die im Küstenbereich auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart zurückgelegt wurden; Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des DMYV und des DSV abgenommen.

Sportseeschifferschein (SSS) für Segel und/oder Motor

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in küstennahen Seegewässern (Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres). Der Sportseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des Sportseeschifferscheines obligatorisch.


Voraussetzungen für den Erwerb:

Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See und Nachweis, dass nach dessen Erwerb mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung als Wachführer oder dessen Vertreter auf Yachten, zurückgelegt wurden (alternativ: Besitz des Sportküstenschifferscheines oder eines vor dem 01.10.1999 vom DSV ausgestellten BR-Scheines; Nachweis, dass nach Erwerb des Sportküstenschifferscheines bzw. BR-Scheines mindestens 700 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den durch die Zentrale Verwaltungsstelle gebildeten Prüfungskommissionen abgenommen.

Sporthochseeschein (SHS) für Segel und/oder Motor

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in der weltweiten Fahrt. Diese umfasst alle Meere. Der Sporthochseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des Sporthochseeschifferscheines obligatorisch.


Voraussetzungen für den Erwerb:

Mindestalter 18 Jahre; Besitz des Sportseeschifferscheines für Yachten mit der jeweiligen Antriebsart; Nachweis, dass nach Erwerb des Sportseeschifferscheines mindestens 1000 Seemeilen als Wachführer auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung; Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den durch die Zentrale Verwaltungsstelle gebildeten Prüfungskommissionen abgenommen.

Sportschifferzeugnis – Sportpatent

Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Sportfahrzeuge ab 15 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportpatent nach der Rheinpatentverordnung erforderlich. Info: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Internet: www.elwis.de


Auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen wird zum Führen eines Sportfahrzeuges ab 20 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportschifferzeugnis nach der Binnenschifferpatentverordnung benötigt.
Info: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Internet: www.elwis.de

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