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Weiter­führende Befähigungs­nachweise - Wassersport Erkelenz
Außerhalb der 3-Meilen-Zone herrscht für nicht-kommerzielle Fahrten keine Führer­schein­pflicht. ABER: Wenn Sie außerhalb der 3-Meilen-Zone an einem Unfall beteiligt sind, und nicht über einen entsprechenden Nachweis verfügen, dass Sie ein Schiff in diesem Seegebiet sicher führen können, können Sie strafrechtlich belangt werden und die Versicherungsleistungen können Ihnen wegen Grobfahrläßigkeit verweigert werden. Es ist deshalb dringend davon abzuraten, ohne den entsprechenden Befähigungs­nachweis - oder einen anderen Nachweis, dass Sie in diesen Gewässern ein Schiff sicher führen können - in Gebieten außerhalb der 3-Meilen-Zone zu fahren.