UKW-SEEFUNKZEUGNIS SRC
Gesetzliche Grundlage des SCR ist die Schiffssicherheitsverordnung. Das Verfahren der Prüfung ist in den Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4 a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkzeugnisse) vom 4. September 2002 (Verkehrsblatt 2002 S. 586 ff) geregelt.
Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Das SRC ist international und unbefristet gültig.
Eine Zulassung zur Prüfung kann ab 15 Jahren erfolgen.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Unter Umständen wird auch mündlich geprüft. Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
Informationen zur Durchführung der Prüfung (z.B. Kosten) und die Prüfungstermine erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen für das SRC an 15 Standorten im Bundesgebiet. Eine Informationsbroschüre zum Thema Funk ist auch unter der Internetadresse: www.elwis.de erhältlich.
1. INHALTE SRC SEEFUNK:
Mobiler Seefunkdienst auf UKW
- Grundlagen Sprechfunk & Gerätekunde
- Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Analoger Sprechfung & Digitaler Selektivruf (DSC)
Weltweites Seenot-, Alarmierungs- und Sicherheitsystem (GMDSS)
- Prioritäten: Not-, Drinklichkeits- & Sicherheitsfunkverkehr
- Radar-Antwortbake (SART) & Satellitenfunkbake (EPIRB)
- Einsatz des Funkgerätes im Seenotfall (Funkverkehr bei der Suche und Rettung)
- Einsatz des Funkgerätes in Dringlichkeitsfällen (z. B. Schlepperhilfe)
- Einsatz des Funkgerätes in Sicherheitsfällen (z. B. Sturmwarnungen, nautische Warnmeldungen)
- Einsatz des Funkgerätes im Routine- Funkverkehr, (z. B. Schiff- Schiff, Häfen, Schleusen)
2. KURSTERMINE & ZEITEN:
- Komplette Schulung in Theorie und Praxis
- Abendkurse in der Woche oder Wochenendkurse
- Individuelle Termine (Privat- und Gruppenkurse) auf Wunsch und nach Vereinbarung
- Lernmaterial als „PDF“ und Simulations-Software für zu Hause
- Online-Kurse auf Wunsch (Preis 39,90 €) (individuelles Selbststudium / e-learning)
3. MITBRINGEN ZUM KURS:
- Zettel & Stift
- Laptop & USB- Stick (für Unterlagen & Simulation)
- gute Laune
WICHTIGE INFORMATIONEN UND HINWEISE:
Das UKW- Sprechfunkzeugnis UBI kann mit einer Ergänzungsprüfung absolviert werden, wenn ein SRC Zeugnis vorliegt oder gleichzeitig abgelegt wird.
UKW-BINNENFUNKZEUGNIS UBI
Gesetzliche Grundlage des UBI ist die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung-BinSchSprFunkV) vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I, 2002, S. 4569ff).
Das von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgegebene UBI ist eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und unbefristet gültig.
Informationen zur Durchführung der Prüfung und die Prüfungstermine erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen. Eine Informationsbroschüre zum Thema Funk ist auch unter der Internetadresse: www.elwis.de erhältlich.
In der theoretischen Prüfung sind Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen: wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, Funkstellen, Frequenzen und ihre Nutzung, Automatisches Senderidenti-fikationssystem (ATIS), Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des Long Range Certificate (LRC) bzw. Short Range Certificate (SRC) ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Es findet eine Ergänzungsprüfung statt.
INHALTE UBI BINNENFUNKZEUGNIS:
- Begriffe & Abkürzungen
- Rechtliches, Frequenzzuteilung & Anmeldung Funkgerät
- Verkehrskreise (z.B. Schiff-Schiff, Nautischer Informationsfunk)
- Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- & Routinefunkverkehr
- Automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS)
- UKW-Funk & Funktechnik
- Sprechfunk & Bedienung der Funkanlage
MITBRINGEN ZUM KURS:
- Laptop mit Windows
- gute Laune