Die drei Anreinerstaaten Deutschland, Österreich und die Schweiz haben sich darauf geeinigt, dass auf dem Bodensee zum Führen eines Bootes mit mehr als 6 PS (Motor) oder 12 m2 Segelfläche (Segelboot) ein zusätzliches Fähigkeitszeugnis benötigt wird: das Bodenseeschifferpatent.
Es reicht also nicht, wenn Sie den SBF-Binnen besitzen, um auf dem Bodensee ein Boot mit mehr als 6 PS oder 12 m2 Segelfläche zu führen, sondern Sie benötigen zusätzlich das Bodenseeschifferpatent.
Wenn Sie bereits das Bodenseeschifferpatent besitzen, erhalten Sie gegen eine Gebühr ohne zusätzliche Prüfung den SBF-Binnen. Wenn Sie hingegen erst den SBF-Binnen besitzen, müssen Sie eine zusätzliche Prüfung absolvieren, um das Bodenseeschifferpatent zu erlangen.
Das Ferienpatent
Für maximal einen Monat pro Jahr kann man sich als Inhaber des SBF-Binnen, des SBF-See oder des Sportküstenschifferscheins durch ein Schifffahrtsamt am Bodensee gegen eine kleine Gebühr das sogenannte „Ferienpatent“ ausstellen lassen. Während der einmonatigen Gültigkeit des Ferienpatents darf man auf dem Bodensee ein Boot führen, obwohl man das Bodenseeschifferpatent nicht besitzt. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Touristen, die einmal (pro Jahr) am Bodensee Urlaub machen und dabei ein Boot führen wollen, ohne gleich die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent ablegen zu müssen.
Voraussetzungen
Das Bodenseeschifferpatent gibt es unter Motor und unter Segel. Für beide Varianten des Schifferpatents ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. Das Mindestalter für das Bodenseeschifferpatent unter Motor beträgt 18 Jahre und für das Bodenseeschifferpatent unter Segeln14 Jahre.
Quelle: https://www.bootspruefung.de/weg-zur-pruefung/bodenseeschifferpatent
Anerkennung anderer Befähigungsnachweise
Inhabern
- des DSV-A-Scheins, ausgestellt bis 31.03.1989, oder
- des Sportbootführerscheins mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel oder
- des Sportküstenschifferscheins
werden die praktische Segelbootprüfung und die theoretischen Segelfragen anerkannt.
Inhabern
- des Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen oder Binnenschifffahrtsstraßen unter Motor oder
- des Sportküstenschifferscheins
wird die praktische Motorbootprüfung anerkannt.
Die Befähigungsnachweise sind in Kopie (beidseitig) dem Antrag beizulegen oder am Prüfungstag der Prüfungskommission vorzulegen.
Die theoretische Ausbildung bei uns startet im Herbst 2021, Termine folgen!