Nebst dem passenden Bootsführerschein benötigt der Bootsführer den entsprechenden Funkschein, sofern eine Funkanlage an Bord verbaut ist.
Sobald eine Funkanlage an Bord verbaut ist, muss die Funkanlage im Dienste der Sicherheit der Schifffahrt benutzt werden. Um die Funkanlage zu benutzen, muss der Bootsführer über das entsprechende Funkzeugnis verfügen.
Es gibt drei Funkzeugnisse, die in der Freizeitschifffahrt von Bedeutung sind:
- Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)
- Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Wenn auf Ihrem eigenen Boot oder Ihrem Charter-Boot eine UKW-Funkanlage verbaut ist, müssen Sie diese benutzen. Um die Funkanlage auf Binnengewässern benutzen zu dürfen, benötigen Sie das UBI.
Um auf Binnengewässern bei unsichtigem Wetter ausfahren zu dürfen, ist nebst dem Radar die Nutzung einer UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord vorgeschrieben.
Auf gewissen Gewässern darf bei Hochwasser nur bei Nutzung einer UKW-Sprechfunkanlage ausgefahren werden.
Um die UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk benutzen zu dürfen, benötigt der Bootsführer das UBI.
Inhaber des UBI dürfen nur am Binnen-Schifffahrtsfunk teilnehmen, nicht jedoch am See-Schifffahrtsfunk (dafür ist das SRC/LRC vorgeschrieben).
Um das UBI erlangen zu können, muss man mindestens 15 Jahre alt sein, sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)
Wenn auf Ihrem eigenen Boot oder Ihrem Charter-Boot eine UKW-Funkanlage verbaut ist, müssen Sie diese benutzen. Um Die Funkanlage auf See benutzen zu dürfen, benötigen Sie das SRC.
Das SRC berechtigt zur Bedienung von UKW-Sprechfunkanlagen auf Sportbooten im Seefunkdienst (d.h. auf See, nicht auf Binnengewässern).
In den häufig befahrenen Seegebieten reicht die Abdeckung durch UKW-Funk meist bis mindestens 30-40 sm vor der Küste. Für die meisten angehenden Bootsführer reicht das SRC deshalb aus, sofern sie keine Überfahrten auf offenem Meer planen.
Inhaber des SRC dürfen nur am Seefunkdienst teilnehmen, nicht jedoch am Binnen-Schifffahrtsfunk (dafür ist das UBI vorgeschrieben).
Um das SRC erlangen zu können, muss man mindestens 15 Jahre alt sein, sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)
Das LRC beinhaltet alle Kompetenzen des SRC und berechtigt zur Bedienung nicht nur der UKW-Sprechfunkanlage, sondern auch anderer Kommunikationseinrichtungen wie der Grenzwellen-Sprechfunkanlage oder der Kurzwellen-Kommunikationseinrichtungen zur Kommunikation via Satelliten. Mit diesen zusätzlichen Kommunikationsmitteln im Vergleich zum SRC ist ein Kontakt über Funk fast überall auf dem Meer (außer in der Nähe des Nord- und Südpols) gewährleistet.
Wenn Sie größere Überfahrten außerhalb der Abdeckung durch UKW-Funk planen, müssen Sie das LRC erwerben. Weil das LRC das SRC beinhaltet, überspringen manche angehenden Bootsführer das SRC und machen gleich die LRC-Prüfung.
Inhaber des LRC dürfen nur am Seefunkdienst teilnehmen, nicht jedoch am Binnen-Schifffahrtsfunk (dafür ist das UBI vorgeschrieben).
Um das LRC erlangen zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.