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Theoriekurse (Onlinekurs) zum Fachkundenachweis Seenotsignalmittel (FKN)

Wann:
19. Mai 2022 um 20:00 – 22:00
2022-05-19T20:00:00+02:00
2022-05-19T22:00:00+02:00
Wo:
Zoom
Preis:
100 €

Fach­kunde­nach­weis für See­not­signal­mittel (FKN): „Pyroschein“

Wenn an Bord See­not­mittel der Kategorie T2 mitgeführt werden (die meisten See­not­raketen), muss ein Crew-Mitglied den Fach­kunde­nach­weis für See­not­signal­mittel (FKN) besitzen. Umgangssprachlich wird der FKN auch als „Pyroschein“, „kleiner Pyroschein“ oder „Knallschein“ bezeichnet.

In vielen Charter­yachten werden See­not­mittel der Kategorie T2 mitgeführt.

Das Mitführen von See­not­raketen der Kategorie T2 ohne Pyroschein wird nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 € bestraft. Auch wenn das Bußgeld in der Praxis kaum so hoch ausfallen wird, ist es nicht empfehlenswert, See­not­mittel der Kategorie T2 mitzuführen, ohne den Pyroschein zu besitzen.

Die Prüfung zum kleinen Pyroschein ist rasch erledigt:

In vielen Fällen wird die FKN-Prüfung am gleichen Tag wie die Prüfung(en) zum SBF-Binnen und SBF-See abgenommen. Der theoretische Teil der Prüfung umfasst 15 Fragen aus einem Fragenkatalog von 60 Fragen. Im praktischen Teil muss man zeigen, dass man die See­not­signal­mittel (Raketen, Fackeln, Rauchdosen) korrekt einsetzen kann.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss man über einen Bootsführerschein verfügen und mindestens 16 Jahre alt sein.

Ausnahme Schleswig-Holstein

Wer in Schleswig-Holstein ein Boot chartert, auf dem See­not­signal­mittel der Kategorie T2 mitgeführt werden, darf sich vom Vercharterer in die Benutzung der See­not­signal­mittel einweisen lassen. Nach der Einweisung erhält man die sogenannte „Pyro-Be­schei­ni­gung“, mit der man als Charterer während eines Jahres See­not­signal­mittel der Kategorie T2 auf Charterbooten, die in Schleswig-Holstein gechartert werden, mitführen darf, ohne selbst den FKN zu besitzen.

Unseren Kurs zum Fachkundenachweis (FKN) können Sie hier buchen.

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