Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, nehmen wir ab Montag, den 15.03.2021 den Prüfungsbetrieb wieder auf. Somit finden, vorbehaltlich einer Änderung der Auflagen durch die Behörden, alle ab diesem Zeitpunkt geplanten Prüfungstermine statt. Bitte beachten Sie für die Teilnahme an einer Prüfung unbedingt die Hinweise zu unseren COVID-Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Das Tragen einer medizinischen FFP2-Maske ohne Ausatemventil (DIN EN149) ist während der Prüfung verpflichtend. Bitte achten Sie auch darauf, dass Mund und Nase von der Maske stets bedeckt sein müssen.
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